Für Medikamente, die seit längerer Zeit in unveränderter Form eingenommen werden, können Rezepte telefonisch über die 07231-480121 oder per E-Mail unter info@Praxis-Jochen-Hofmann.de bestellt werden.
Seit 2024 können Rezepte direkt an Apotheken übermittelt werden, so dass eine persönliche Abholung nicht mehr notwendig ist wenn in diesem Quartal die Gesundheitskarte vorlag.
Aus medizinischen und versicherungsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, die Ausstellung sämtlicher Formulare zu überprüfen. Deshalb bitten wir Sie, sich mindestens einmal im Quartal zu einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt vorzustellen.
Rezepte für akut aufgetretene Beschwerden können nur nach vorherigem Arztkontakt ausgestellt werden.
Wenn Sie einen Facharzt außerhalb unserer Praxisgemeinschaft konsultieren möchten, lassen Sie sich bitte immer einen Überweisungsschein ausstellen. Nur so ist sichergestellt, dass wir einen Befundbericht erhalten, dessen Kenntnis für die medizinische Behandlung häufig sehr wichtig ist. Vorliegende Facharztberichte sind auch bei Renten- oder Versicherungsanfragen für die korrekte Bearbeitung und Beantwortung wesentlich.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, einschließlich Verlängerungen, dürfen von uns natürlich nur nach einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt werden.
Liebe Patienten, aufgrund der Änderungen im Datenschutzgesetz haben wir uns entschlossen das Kontaktformular von unserer Website zu löschen. Sie können uns jedoch natürlich weiterhin per E-Mail hofmann@praxis-jochen-hofmann.de erreichen und uns Ihre Anliegen und Wünsche mitteilen. Wir werden Ihre E-Mails nach Bearbeitung sofort löschen.